Liberale Demokratien sehen sich heute im adäquaten Umgang mit Terrorismus und potentiell gefährlichen Personen herausgefordert. Es stellen sich grundlegende Fragen, namentlich ob ein Rechtsstaat im Namen der kollektiven Sicherheit auf eine antiliberale Terrorismusbekämpfung zurückgreifen sollte, inwieweit dadurch überhaupt mehr Sicherheit gewährleistet werden kann und welche «grundrechtlichen Kollateralschäden» damit einhergehen könnten. Basierend auf dieser Ausgangslage vermittelt die vorliegende Dissertation eine Übersicht zu Grundfragen rund um den Begriff und das Phänomen Terrorismus sowie den allgemeinen Umgang der Schweiz mit terroristischen Bedrohungslagen.
Der Schwerpunkt des Erkenntnisinteressens liegt auf dem «terroristischen Gefährder» als neues Rechtssubjekt in der schweizerischen Rechtsordnung und die gegen dieses Rechtssubjekt gerichteten neuen polizei-präventiven Massnahmen zur Verhinderung von terroristischen Aktivitäten nach dem 5. Abschnitt des BWIS. In der vorliegenden Arbeit wird untersucht, ob und falls ja, unter welchen Voraussetzungen eine künftige grundrechtskonforme Rechtsanwendung des 5. Abschnitts des BWIS möglich sein wird.